Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Borgwedel – Stexwig und ihre Entwicklung bis heute
Im Gründungsjahr der Freiwilligen Feuerwehr Borgwedel-Stexwig, 1928, schien Deutschland die Folgen des I. Weltkrieges weitgehend über- wunden zu haben: Noch ahnte man nichts von der dunklen Zeit der Weltwirschaftskrise und dem Nationalsozialismus.
Was genau den Anstoß zur Gründung gegeben hat, ist nicht überliefert. Man kann jedoch da- von ausgehen, daß der damalige Dorfschullehrer Lengefeld entscheidenden Einfluß darauf hatte, war er doch nicht nur Schriftführer der Wehr, sondern wurde sehr bald auch zum stellvertretenden Hauptmann gewählt. Die Gründungsversammlung, bei der auch der Kreisbrandmeister Asmus Friedrichsen aus Schaalby zugegen war, fand am 10. Oktober 1928 in der Gastwirt- schaft Hörmann in Borgwedel statt. Zu den 26 Gründungsmitgliedern gehörten 17 Borgwedeler und 9 Stexwiger Bürger.
Erster Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Borgwedel-Stexwig wurde der Polizeimeister a.D. Ferdinand Jebe aus Borgwedel. Ihm untergeordnet waren der Spritzenführer, Landmann Heinrich Mumm, der Steigerführer, Maurermeister Johannes Hörmann und der Gerätemeister Meiereiverwalter Andreas Bahrenfuß.
Da das notwendige feuerlöschtechnische Gerät vorhanden war und von der Brandwehr übernommen wurde, galt es zunächst nur die Uni- formen zu beschaffen. Die notwendige Investition belief sich auf 1.400 RM, davon wurden 400 RM durch Beihilfen gedeckt.
Die Organisation und die Alarmierung über- nahm man zunächst weitgehendst von der Brandwehr. Alarmiert wurde durch sogenannte Alarmhörner, die an bestimmte Kameraden aus- gegeben wurden. Da sich das Spritzenhaus schon damals an der gleichen Stelle befand wie heute, beschloß man, daß der Kamerad Jürgen Schröder, Borgwedel ständig für das Fahren der Spritze zum Einsatzort verantwortlich sei, da sein Hof dem Spritzenhaus am nächsten lag.
Für das Fahren der Mannschaften war aus jedem Dorf jeweils ein Landwirt verantwortlich und zwar jährlich abwechselnd. Dem betreffenden wurde dann eine Tafel mit der entsprechenden Mitteilung an die Tür des Pferdestalls gehängt. Für diese Dienste sollten dem Betreffenden von der Gemeinde und der Feuerwehrkasse eine Prämie von 10 RM für jeden Einsatzfall gewährt werden.
Auch für die notwendigen Übungen wurden Regularien aufgestellt, so wurde ein unentschuldigtes Fehlen mit 1,- RM Strafe geahndet, wobei als Entschuldigungsgründe nur Krankheit, Hochzeit, Kindtaufe oder Sterbefall im engeren Familienkreis anerkannt wurden.
Für alle Fälle wurde ein Ehrengericht gewählt, das sich aus Vertretern der Führung und den Mannschaften zusammensetzte.
Wie wichtig in jener Zeit bei den Übungen der militärische Anstrich war, läßt sich aus einem Protokoll von 1929 entnehmen:
„Aus der Versammlung gab es unzufriedene Stimmen bezüglich der Freiübungen, man wünschte eine größere Betonung der Marsch- und Ordnungsübungen. Es wird protokolliert, daß die Führer diesem Wunsch in Zukunft (natürlich gerne!?) Rechnung tragen wollen.„